Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Apartmenthaus Wagner Möckmühl, Inhaber Tomas Nyzner (im Folgenden Inhaber genannt) – Apartmenthausaufnahmevertrag

 

 

1 GELTUNGSBEREICH

 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments und Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Apartmenthauses (Apartmenthausaufnahmevertrag). Der Begriff „Apartmenthausaufnahmevertrag“

umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments und Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Inhabers in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

 

 

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

 

2.1 Vertragspartner sind der Inhaberund der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Inhaber zustande. Dem Inhaber steht es frei, die Apartment- und Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

 

2.2 Alle Ansprüche gegen den Inhaber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Inhabers beruhen.

 

 

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

 

3.1 Der Inhaber ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments und Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartment- und Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Inhabers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Inhaber beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Inhaber verauslagt werden.

 

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

3.4 Der Inhaber kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments und Zimmer, der Leistung des Inhabers oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Apartments und Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Inhabers erhöht.

 

3.5 Rechnungen des Inhabers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Inhaber kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Inhaber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Inhaber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

3.6 Der Inhaber ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

 

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Inhaber berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

3.8 Der Inhaber ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und / oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

 

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Inhabers aufrechnen oder verrechnen.

 

 

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN

(Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Inhabers (No Show)

 

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Inhaber geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Inhaber der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

 

4.2 Sofern zwischen dem Inhaber und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Inhabers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Inhaber ausübt.

 

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Inhaber einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Inhaber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Inhaber hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments und Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments und Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Inhaber den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

 

5 RÜCKTRITT DES INHABERS

 

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Inhaber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartment oder Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Inhabers mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und / oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Inhaber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Inhaber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3 Ferner ist der Inhaber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

– Höhere Gewalt oder andere vom Inhaber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

– Apartments, Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

 

– der Inhaber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Inhabers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Inhabers zuzurechnen ist;

 

– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

 

– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

 

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Inhabers begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

 

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

 

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments und/oder Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments oder Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 19:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

 

7 HAFTUNG DES INHABERS

 

7.1 Der Inhaber haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Inhabers beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Inhabers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Inhabers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Inhabers auftreten, wird der Inhaber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Inhaber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

 

7.3 Rauchverbot: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Rauchen im Zimmer untersagt ist. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 300 Euro geahndet. Diese beläuft sich im Fall eines ausgelösten Feueralarms auf 2000 Euro.

 

 

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Apartmenhauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Heilbronn.

 

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.